ASV Erftal Frimmersdorf 1948 e.V.
Mit Natur und Naturschutz verbunden

Du möchtest in unserem Verein Mitglied werden ?

Grundsätzlich steht einer Mitgliedschaft in unserem Verein nichts im Wege, diese machen  wir aber von einigen Voraussetzungen abhängig. Der Interessent sollte in Grevenbroich-Frimmersdorf oder Umgebung (ca. 15 KM) wohnen. Zum anderen, legen wir viel Wert auf unser Vereinsleben und den damit verbundenen Aktivitäten, darüber solltet ihr euch unbedingt im Klaren sein. Aus diesem Grund schreibt eure Bewerbung per Mail und darin bitte ein paar Zeilen zu euch, z.B. wo ihr herkommt, wo ihr bisher geangelt habt, welche Zielfische und welche Angelarten ihr bevorzugt. Darüber hinaus befindet sich die Erft im Wandel der Zeiten. Damit gehen restriktive Veränderungen am Ufer einher. Da solche Umbauphasen den angelbaren Bereich einschränken, kann der Verein in Absprache mit der Erftfischereigenossenschaft nur eingeschränkt Mitglieder aufnehmen. 

Erwachsene sollten bereits die Prüfung zum Fischereischein abgelegt haben. Der Nachweis der Prüfung und des Jahres/-Fünfjahres Fischereischein ist für die Ausgabe von Erlaubnisscheinen zwingend. Für Jugendliche gelten die einschlägigen Regelwerke. Junganglerinnen und Jungangler unterstützen wir darin die Angelprüfung abzulegen und bilden Sie in Naturschutz und Fischkunde aus.

Unsere "Erstlings-Info" stellt weitere wichtige Infos zur Verfügung. Bitte ansehen.  

  "Erstlings Info" 


Wenn euch das soweit alles zusagt, freuen wir uns auf eure Bewerbung per Email an:

info@asv-frimmersdorf.de


Tages- / Erlaubnisscheine

Die Ausgabe von Tages- oder Zweitages-Erlaubnisscheinen erfolgt nur auf Empfehlung eines Vereinsmitgliedes. Das Vereinsmitglied stellt sich als "Pate" für den Interessenten zur Verfügung und begleitet den Scheininhaber während des Angelns an unsere Ufer.  

Due Ausgabe von Jahres-Erlaubnisscheinen für Neumitglieder erflogt nur bis zum 01.März. Anschließend können nur noch Monats-Erlaubnisscheine erworben werden. 

Die Vorlage des Jahres-/ Fünfjahres Fischereischein ist erforderlich.


Info für Mitglieder: Wird der Jahres-Erlaubnisschein nicht rechtzeitig zum Termin der Scheinverlängerung Anfang Dezember abgegeben, so wird dieser nicht unterjährig verlängert!